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Die Sicherheit des Kindes hat Vorrang vor der Pflicht des Arztes gegenüber der Familie und der Wahrung der Vertraulichkeit. Der Leitfaden des General Medical Council unterstützt diese Ansicht:
"Die Entscheidung, ob Informationen weitergegeben werden sollen oder nicht, ist besonders schwierig in Fällen, in denen ein Patient nicht in der Lage ist, seine Zustimmung zur Weitergabe zu geben oder zu verweigern. Eine solche Situation kann entstehen, wenn ein Arzt glaubt, dass ein Patient Opfer von Missbrauch oder Vernachlässigung sein könnte. Unter solchen Umständen haben die Interessen des Patienten Vorrang und erfordern in der Regel, dass der Arzt die Informationen an eine geeignete, verantwortliche Person oder einen Beamten einer gesetzlichen Behörde weitergibt" - GMC
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