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Überweisung für ein augenärztliches Gutachten

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Im Allgemeinen sind rote Augen, die in der Primärversorgung vorgestellt werden, in den meisten Fällen auf Bindehautentzündungen (infektiös oder allergisch) zurückzuführen. Wenn es Anzeichen gibt, die auf eine Iritis, ein akutes Glaukom, einen Fremdkörper oder eine andere wichtige Ursache für ein rotes Auge hindeuten, ist eine sofortige augenärztliche Untersuchung erforderlich.

Beispiele dafür, wann eine augenärztliche Untersuchung erforderlich ist, sind:

  • wenn eine Beeinträchtigung der Sehschärfe vorliegt, oder,
  • wenn abnormale Pupillenreaktionen auftreten, oder,
  • wenn die konjunktivale Injektion um die Pupille herum am ausgeprägtesten ist (was auf eine Keratitis, ein Hornhautgeschwür oder eine intraokulare Pathologie hindeutet), oder,
  • wenn eine Hornhautulzeration vorliegt, oder,
  • wenn es eine Vorgeschichte möglicher penetranter Verletzungen gibt, oder,
  • wenn der Fundus trüb ist, oder,
  • wenn statt des mit einer Bindehautentzündung verbundenen "grimmigen" Unbehagens erhebliche Schmerzen auftreten, oder,
  • wenn die örtliche Behandlung einer vermuteten Bindehautentzündung nicht zu einer Besserung geführt hat

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