Gruppe 1:
- Darf nicht fahren und muss die DVLA benachrichtigen.
- Das Führen eines Fahrzeugs kann wieder aufgenommen werden, nachdem die DVLA die Bestätigung erhalten hat, dass die Diplopie unter Kontrolle ist, zum Beispiel durch:
- eine Brille oder
- ein Pflaster, für das die Verpflichtung besteht, es während des Fahrens zu verwenden (beachten Sie jedoch die oben genannten Anforderungen an das monokulare Sehen).
- In Ausnahmefällen kann eine stabile unkorrigierte Diplopie, die 6 Monate oder länger anhält, mit Hilfe eines Berichts eines Facharztes über eine zufriedenstellende funktionelle Anpassung zugelassen werden.
Aktuelle Hinweise finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.
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