Anspruch auf Gruppe 1.
- Mindestanforderungen an das Sehvermögen - alle Fahrer
- Das Gesetz schreibt vor, dass alle Fahrer mit Führerschein die folgenden Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen müssen (einschließlich Fahrer, denen eine Brille oder Kontaktlinsen verschrieben wurden):
- bei gutem Tageslicht in der Lage sein, das an einem nach den geltenden Normen zugelassenen Fahrzeug angebrachte Kennzeichen zu lesen
- aus einer Entfernung von 20 Metern die Buchstaben und Ziffern mit einer Höhe von 79 mm und einer Breite von 50 mm an einem seit dem 1. September 2001 zugelassenen Fahrzeug
- oder
- in einer Entfernung von 20,5 Metern mit Buchstaben und Ziffern von 79 mm Höhe und 57 mm Breite an einem vor dem 1. September 2001 zugelassenen Fahrzeug
- aus einer Entfernung von 20 Metern die Buchstaben und Ziffern mit einer Höhe von 79 mm und einer Breite von 50 mm an einem seit dem 1. September 2001 zugelassenen Fahrzeug
- und die Sehschärfe muss mindestens Snellen 6/12 (Dezimalwert 0,5) bei geöffneten Augen oder bei Einäugigkeit auf einem Auge betragen
- bei gutem Tageslicht in der Lage sein, das an einem nach den geltenden Normen zugelassenen Fahrzeug angebrachte Kennzeichen zu lesen
- Fahrer, die diese Anforderungen nicht erfüllen können, dürfen nicht fahren und müssen dies der DVLA melden, die den Führerschein verweigert oder entzieht.
- Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass alle Fahrer über ein Mindestsehfeld verfügen müssen, wie im Folgenden dargelegt
- Die Bescheinigung über eine Sehbehinderung oder starke Sehbehinderung ist nicht mit dem Führerschein der DVLA vereinbar; eine solche Bescheinigung ist anzeigepflichtig.
- Bioptische Fernrohrgeräte werden von der DVLA nicht zum Führen von Fahrzeugen akzeptiert.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.
Referenz:
- DVLA (August 2024). Beurteilung der Fahrtauglichkeit: Ein Leitfaden für Mediziner.
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