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Farbenblindheit und Autofahren

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Autorenteam

Eine Meldung an die DVLA ist nicht erforderlich. Das Fahren kann ohne Einschränkung der Fahrerlaubnis fortgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.

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