- Behandlung von Glaskörperblutungen (1)
- ein plötzlicher Sehverlust ist ein augenärztlicher Notfall
- er erfordert die sofortige Einweisung in die Augen-Notfallambulanz
- eine Netzhautablösung sollte zunächst als Ursache ausgeschlossen werden
- eine Ultraschalluntersuchung kann erforderlich sein, um eine Netzhautablösung festzustellen, insbesondere wenn der hintere Augenabschnitt nicht sichtbar ist
- wenn der hintere Pol nicht sichtbar ist(1)
- Bettruhe wird empfohlen
- das Kopfende des Bettes sollte beim Schlafen hochgehalten werden
- dadurch kann sich die Blutung auf den unteren Pol ausbreiten
- der obere Teil der Netzhaut kann dann sichtbar sein
- Sobald die Netzhaut sichtbar ist, sollte die zugrunde liegende Ursache frühzeitig behandelt werden.
- wenn die Netzhaut befestigt ist
- kann ambulant beobachtet werden (1)
- kann am normalen Alltagsleben teilnehmen
- wenn die Netzhaut befestigt ist
- Nachsorge
- das Abklingen der Glaskörperblutung sollte überwacht werden
- dies sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen
- im Falle einer wiederkehrenden Glaskörperblutung
- eine Überweisung an einen Netzhautspezialisten ist erforderlich
- eine Vitrektomie erforderlich sein kann
Eine Netzhautablösung ist eine Indikation für eine dringende Vitrektomie
- Weitere Indikationen für eine Vitrektomie sind
- wenn die Glaskörperblutung nicht abklingt
- Neovaskularisation der Regenbogenhaut
- Geisterzellenglaukom
Anmerkungen:
- Netzhautbrüche werden behandelt mit
- Kryotherapie
- Laser-Photokoagulation
- Aspirin und andere Formen der Antikoagulation (Warfarin, Clopidogrel) (1)
- verschlimmert den Zustand nicht
- kann nach einer Glaskörperblutung fortgesetzt werden
Referenz:
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