Die DVLA erklärt im Anhang INF188/2 des "Leitfadens zu den aktuellen medizinischen Standards der Fahrtauglichkeit"
SIE MÜSSEN DIE DVLA INFORMIEREN, WENN:
- Sie innerhalb der letzten 12 Monate mehr als einmal an einer schweren Hypoglykämie (bei der Sie die Hilfe einer anderen Person benötigen) leiden. Bei Fahrern der Gruppe 2 (Bus/LKW) muss eine schwere Hypoglykämie sofort gemeldet werden. Sie müssen uns auch informieren, wenn Sie oder Ihr medizinisches Team der Meinung sind, dass bei Ihnen ein hohes Risiko für eine Unterzuckerung besteht
- wenn Sie das Bewusstsein für Hypoglykämie beeinträchtigt ist. (Schwierigkeiten, die Warnsymptome eines niedrigen Blutzuckerspiegels zu erkennen)
- Sie erleiden eine schwere Hypoglykämie während der Fahrt
- sich ein bestehender medizinischer Zustand verschlimmert oder Sie einen anderen Zustand entwickeln, der Ihr sicheres Fahren beeinträchtigen könnte
Das Risiko einer Hypoglykämie (Unterzuckerung) ist die größte Gefahr für ein sicheres Fahren. Die Patienten müssen darüber informiert werden, dass die Warnzeichen einer Hypoglykämie nicht ignoriert werden dürfen und dass sie, wenn sie während der Fahrt Warnzeichen wahrnehmen, das Fahrzeug so schnell wie möglich anhalten müssen (1).
Anspruch auf Gruppe 1:
- Insulinbehandlung
- muss sich der Hypoglykämie bewusst sein.
- darf in den vorangegangenen zwölf Monaten nicht mehr als eine Unterzuckerungsepisode gehabt haben, die die Hilfe einer anderen Person erforderte
- es muss eine angemessene Blutzuckerkontrolle stattfinden
- die Medikamente in Tablettenform einnehmen, bei denen das Risiko einer Unterzuckerung besteht, wie z. B. Sulfonylharnstoffe und Gliptide
- darf in den vorangegangenen 12 Monaten nicht mehr als eine Unterzuckerung aufgetreten sein, bei der die Hilfe einer anderen Person erforderlich war.
- Es kann angebracht sein, den Blutzucker regelmäßig und zu den für das Führen eines Fahrzeugs relevanten Zeiten zu kontrollieren, um eine Unterzuckerung zu erkennen.
- muss regelmäßig ärztlich untersucht werden
- mit anderen Medikamenten als Sulfonylharnstoffen, Gliniden und Nicht-Insulin-Injektionen behandelt werden
- Wenn alle in INF188/2 genannten Anforderungen erfüllt sind und eine regelmäßige ärztliche Kontrolle stattfindet, ist eine Meldung bei der DVLA nicht erforderlich.
Schwere Hypoglykämie (2)
Das Gesetz definiert "schwer" als eine Episode von Hypoglykämie, die die Hilfe einer anderen Person erfordert.
Fahrer der Gruppe 1 - Hypoglykämie-Episoden, die während des festen Schlafs auftreten, werden für die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht mehr als relevant angesehen, es sei denn, es bestehen Bedenken hinsichtlich des Hypoglykämie-Bewusstseins.
Fahrer der Gruppe 2 - müssen alle schweren Hypoglykämien, die die Hilfe einer anderen Person erfordern, melden.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.
Verweis: