Mutterschaftsbescheinigungen, Formblatt MAT B1, ermöglichen es einem Arzt oder einer Hebamme, den Namen der Frau und das voraussichtliche Entbindungsdatum einzutragen, und können als Nachweis für den Anspruch auf gesetzliches Mutterschaftsgeld oder eine staatliche Mutterschaftsbeihilfe verwendet werden
Ärzte und Hebammen können schwangeren Frauen ab 20 Wochen vor der voraussichtlichen Entbindungswoche das Formular MAT B1 ausstellen - vor September 2001 war dies nur für 14 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin möglich.
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