Die Zustimmung, ob schriftlich oder mündlich, muss immer zum Zeitpunkt der Impfung eingeholt werden. Wird ein Kind auf Einladung zur Impfung mitgebracht, gilt dies als Zustimmung, wenn kein Vorbehalt geäußert wird.
Ein Kind unter 16 Jahren kann seine Zustimmung erteilen, sofern es den Nutzen und die Risiken vollständig versteht, sollte aber ermutigt werden, wenn möglich einen Elternteil/Erziehungsberechtigten in die Entscheidung einzubeziehen. Möchte ein Kind unter 16 Jahren, das den Nutzen und die Risiken vollständig versteht, die Impfung verweigern, so sollte dieser Wunsch respektiert werden.
Wenn die Eignung nicht festgestellt werden kann, sollte die Impfung verschoben werden.
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