Hier geht es um Behandlungen, die der Zustimmung und einer zweiten Meinung bedürfen, also um:
Der von der Kommission für psychische Gesundheit benannte unabhängige Arzt ist verpflichtet, zwei weitere Fachkräfte zu konsultieren, die mit der Behandlung des Patienten befasst sind. Eine davon muss eine Krankenschwester sein, die andere darf weder Krankenschwester noch Arzt sein.
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