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Abschnitt 8 (Gesetz über die psychische Gesundheit)

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Autorenteam

Abschnitt 8 definiert die Befugnisse des Vormunds, die ihm gemäß Abschnitt 7 des Gesetzes übertragen wurden. Diese sind:

  • die Möglichkeit, den Patienten zu verpflichten, an einem bestimmten Ort zu wohnen
  • Er kann verlangen, dass der Patient zu Behandlungs-, Beschäftigungs-, Ausbildungs- oder Erziehungszwecken einen bestimmten Ort aufsucht.
  • dafür zu sorgen, dass eine bestimmte Person, in der Regel ein Arzt oder Sozialarbeiter, den Patienten zu Hause besuchen kann

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