Autofahren (und schwere Angstzustände oder Depressionen)
Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.
Autofahren im Zusammenhang mit
- Angstzuständen oder depressiven Erkrankungen (ohne erhebliche Gedächtnis- oder Konzentrationsstörungen, Unruhe, Verhaltensstörungen oder Selbstmordgedanken)
Berechtigung der Gruppe 1
- Die DVLA muss nicht benachrichtigt werden und das Fahren kann fortgesetzt werden.
- Siehe Anhang E (von DVLA Assessing fitness to drive - a guide for medical professionals) für Überlegungen zu Medikamenten, die für das Führen von Fahrzeugen relevant sind.
- schwerere Angstzustände oder depressive Erkrankungen (mit erheblichen Gedächtnis- oder Konzentrationsproblemen, Unruhe, Verhaltensstörungen oder Selbstmordgedanken).
Anspruch auf Gruppe 1
- Darf nicht fahren und muss der DVLA gemeldet werden.
- Die Erteilung des Führerscheins hängt vom Ergebnis der medizinischen Untersuchungen ab, und die DVLA verlangt einen Zeitraum der Stabilität.
- Eine besondere Gefahr geht von Personen aus, die am Steuer einen Selbstmordversuch unternehmen könnten.
Weitere Einzelheiten und die aktuellsten Leitlinien finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.
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