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Autofahren (und schwere Angstzustände oder Depressionen)

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Autofahren im Zusammenhang mit

  • Angstzuständen oder depressiven Erkrankungen (ohne erhebliche Gedächtnis- oder Konzentrationsstörungen, Unruhe, Verhaltensstörungen oder Selbstmordgedanken)

Berechtigung der Gruppe 1

  • Die DVLA muss nicht benachrichtigt werden und das Fahren kann fortgesetzt werden.
  • Siehe Anhang E (von DVLA Assessing fitness to drive - a guide for medical professionals) für Überlegungen zu Medikamenten, die für das Führen von Fahrzeugen relevant sind.
  • schwerere Angstzustände oder depressive Erkrankungen (mit erheblichen Gedächtnis- oder Konzentrationsproblemen, Unruhe, Verhaltensstörungen oder Selbstmordgedanken).

Anspruch auf Gruppe 1

  • Darf nicht fahren und muss der DVLA gemeldet werden.
  • Die Erteilung des Führerscheins hängt vom Ergebnis der medizinischen Untersuchungen ab, und die DVLA verlangt einen Zeitraum der Stabilität.
  • Eine besondere Gefahr geht von Personen aus, die am Steuer einen Selbstmordversuch unternehmen könnten.

Weitere Einzelheiten und die aktuellsten Leitlinien finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.

Verweis:


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