In diesem Gesetz und den dazugehörigen Verordnungen werden die Anforderungen für die Verschreibung, Lagerung und Aufzeichnung festgelegt. Es definiert Straftaten im Zusammenhang mit Drogen als solche der Herstellung, des Anbaus, der Lieferung und des Besitzes.
Drogen werden in die Klassen A, B und C eingeteilt, wobei die Klasse A strengeren Kontrollen unterliegt als die Klasse B usw.
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