Mit dem Kindergesetz wird der Schwerpunkt für die Eltern von den elterlichen Rechten auf die elterliche Verantwortung verlagert, die Rechte, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Befugnisse umfasst, die ein Elternteil in Bezug auf ein Kind hat.
Eine Mutter hat automatisch die elterliche Verantwortung.
Ein Vater erhält die elterliche Verantwortung:
- durch die Eheschließung mit der Mutter, vor oder nach der Geburt des Kindes
- durch eine förmliche Vereinbarung mit der Mutter
- durch Antrag auf Anordnung der elterlichen Verantwortung
- durch eine Aufenthaltsbestimmung oder die Ernennung zum Vormund
- Seit Dezember 2003 kann auch ein unverheirateter Vater die elterliche Verantwortung erhalten, wenn beide Elternteile die Geburt ihres Kindes anmelden (1).
Andere können die elterliche Verantwortung erlangen:
- durch eine Aufenthaltsbestimmung oder die Bestellung eines Vormunds
- durch Adoption
Die elterliche Verantwortung kann nur durch ein Gericht entzogen werden:
- auf Antrag einer anderen Person, der die elterliche Sorge zusteht
- durch Antrag des Kindes
Referenz:
- PRLEAF1 - PPSPG/1003/8753
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