Für den ersten unprovozierten epileptischen Anfall/solitären Anfall:
Anspruch auf Gruppe 1:
- darf kein Fahrzeug führen und muss die DVLA benachrichtigen
- Fahrverbot für 6 Monate ab dem Tag des Anfalls. Klinische Faktoren, die auf ein erhöhtes Anfallsrisiko hindeuten, erfordern, dass die DVLA die Erteilung einer Fahrerlaubnis erst 12 Monate nach dem ersten Anfall in Betracht zieht.
Anspruch auf Gruppe 2:
- Darf nicht fahren und muss die DVLA benachrichtigen.
- Das Fahrverbot gilt für 5 Jahre ab dem Zeitpunkt des Anfalls. Wenn nach 5 Jahren ein Neurologe eine aktuelle Beurteilung vorgenommen hat und klinische Faktoren oder Untersuchungsergebnisse (z. B. EEG oder Hirntomographie) darauf hindeuten, dass das jährliche Risiko eines weiteren Anfalls nicht mehr als 2 % beträgt, kann der Führerschein wieder erteilt werden
- Eine solche Zulassung setzt auch voraus, dass in den letzten 5 Jahren vor der Wiedererteilung der Zulassung keine Medikamente gegen Epilepsie erforderlich waren.
- Wenn das voraussichtliche jährliche Risiko eines erneuten Anfalls größer als 2 % ist, können die Epilepsievorschriften zur Anwendung kommen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der DVLA, in der aktuellen Ausgabe von "At a glance guide to the current medical standards of fitness to drive" oder auf der Website www.dvla.gov.uk
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