Gemeinschaftsgesetz über psychische Gesundheit (1995)
Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.
Zweck des im April 1996 in Kraft getretenen Gesetzes ist es, "ein System zur Überwachung der Betreuung bestimmter Patienten, die in einem Krankenhaus untergebracht waren, in der Gemeinde zu schaffen":
- In England und Wales stellt der verantwortliche Arzt bei der Gesundheitsbehörde im ersten Jahr halbjährlich und danach jährlich einen Antrag auf "Nachbetreuung unter Aufsicht" (ACUS).
- Der Antrag kann nur für einen Patienten gestellt werden, der derzeit im Krankenhaus untergebracht werden muss.
- Der Patient muss mindestens 16 Jahre alt und geistig verwirrt sein.
- Es besteht die Gefahr, dass der Patient oder andere Personen ernsthaft geschädigt werden, wenn er keine weiteren Pflegeleistungen erhält.
- Die Überwachung trägt dazu bei, die Inanspruchnahme weiterer Betreuungsleistungen sicherzustellen.
- Der Patient darf nicht gegen seinen Willen behandelt werden, sondern kann in eine Tagesstätte oder ein Krankenhaus gebracht werden.
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