Ein abruptes Absetzen der Lithium-Behandlung bei einem Patienten mit bipolarer Störung erhöht das Risiko eines erneuten schweren Krankheitsschubes - die Lithium-Behandlung sollte schrittweise über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen (und vorzugsweise über einen Zeitraum von bis zu drei Monaten) abgesetzt werden, um das Risiko zu verringern, insbesondere wenn der Patient in der Vergangenheit bereits einen manischen Rückfall erlitten hat (selbst wenn er ein anderes Antimanikum erhalten hat) (2))
während der Dosisreduzierung und 3 Monate nach Beendigung der Lithium-Behandlung ist der Patient engmaschig auf frühe Anzeichen von Manie und Depression zu überwachen
Wenn bei einem Patienten eine größere Operation ansteht, ist es ratsam, die Lithiumbehandlung 24 Stunden vor der Operation abzusetzen, sofern die Serumelektrolyte normal sind. Die Lithiumbehandlung sollte in der Regel bald nach der Operation wieder aufgenommen werden (1)
Die Unterbrechung der Lithiumprophylaxe sollte zwischen Hausarzt, Facharzt und Patient besprochen werden.
Anmerkungen:
Wenn die Lithium-Behandlung abgesetzt wird oder kurz davor steht, abrupt abgesetzt zu werden, sollten die verschreibenden Ärzte eine Umstellung auf eine Monotherapie mit einem atypischen Antipsychotikum oder Valproat in Erwägung ziehen und dann genau auf frühe Anzeichen von Manie und Depression achten.
Referenz:
Drug and Therapeutics Bulletin 1999; 37 (3): 22-24.
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