Einschließlich der Benutzung nur eines Auges aus irgendeinem Grund
Zu: Gruppe 1 Berechtigung
- Darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen und muss möglicherweise die DVLA informieren.
- Bei vollständigem Verlust des Sehvermögens auf einem Auge (Fälle, in denen auf dem betroffenen Auge Licht wahrgenommen werden kann, gelten nicht als einäugig), muss der Fahrer:
- muss er die gleichen Anforderungen an die Sehschärfe und das Gesichtsfeld erfüllen wie einäugige Fahrer
- darf erst dann fahren, wenn eine erfolgreiche Anpassung an den Zustand klinisch nachgewiesen ist
- Nur monokulare Personen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind verpflichtet, die DVLA zu informieren.
Aktuelle Hinweise finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.
Beachten Sie, dass sich dieser Leitfaden auch auf die Verwendung nur eines Auges beim Fahren bezieht.
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