Als nächster Angehöriger im Sinne von § 26 des Gesetzes gilt die erste überlebende Person in der folgenden Liste:
1) Ehemann oder Ehefrau (oder seit mehr als 6 Monaten in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person)
2) Sohn oder Tochter (wenn über 18 Jahre alt)
3) Vater oder Mutter
4) Bruder oder Schwester (im Alter von über 18 Jahren)
5) Großelternteil
6) Enkelkind (über 18 Jahre)
7) Onkel oder Tante (über 18 Jahre)
8) Neffe oder Nichte (im Alter von über 18 Jahren)
9) nicht verwandte Person, die seit 5 oder mehr Jahren mit dem Patienten zusammenlebt
Mit dem Mental Health Act 2007 wurden die Befugnisse der Patienten erweitert, wenn sie der Meinung sind, dass die Person, die gemäß dem Gesetz als ihr nächster Angehöriger bestimmt wurde, nicht in ihrem besten Interesse handelt
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