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Columbia-Klassifizierungsalgorithmus für die Bewertung von Suiziden (C-CASA)

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Columbia-Klassifizierungsalgorithmus für die Beurteilung von Suiziden (C-CASA)

C-CASA hat acht Kategorien beschrieben, die suizidale Ereignisse von nicht-suizidalen Ereignissen und unbestimmten oder potenziell suizidalen Ereignissen unterscheiden:

  • Suizidale Ereignisse

    • Vollendeter Suizid - ein selbstverletzendes Verhalten, das zum Tod führte und mit der Absicht verbunden war, als Ergebnis der Handlung zu sterben

    • Suizidversuch - ein potenziell selbstverletzendes Verhalten, das zumindest mit einer gewissen Todesabsicht verbunden ist. Der Nachweis, dass die Person zumindest in gewissem Maße die Absicht hatte, sich selbst zu töten, kann explizit erbracht oder aus dem Verhalten oder den Umständen abgeleitet werden. Ein Suizidversuch kann, muss aber nicht zu einer tatsächlichen Verletzung führen.

    • Vorbereitende Handlungen für ein unmittelbar bevorstehendes suizidales Verhalten - die Person unternimmt Schritte, um sich selbst zu verletzen, wird aber von sich selbst oder anderen davon abgehalten, die selbstverletzende Handlung zu beginnen, bevor die Gefahr einer Schädigung besteht

    • Suizidgedanken - passive Gedanken über den Wunsch, tot zu sein, oder aktive Gedanken über die Selbsttötung, die nicht von vorbereitendem Verhalten begleitet werden

  • unbestimmte oder potenziell suizidale Ereignisse

    • Selbstverletzendes Verhalten, bei dem die damit verbundene Absicht zu sterben unbekannt ist und nicht abgeleitet werden kann. Die Verletzung oder das Verletzungspotenzial ist klar, aber warum die Person dieses Verhalten zeigt, ist unklar

    • nicht genügend Informationen - unzureichende Informationen, um festzustellen, ob es sich um ein vorsätzliches suizidales Verhalten oder um Suizidgedanken handelt. Es besteht der begründete Verdacht, dass es sich um Suizidalität handelt, aber nicht genug, um sicher zu sein, dass es sich bei dem Ereignis nicht um etwas anderes handelt, z. B. einen Unfall oder ein psychiatrisches Symptom. Eine Verletzung an einer Körperstelle, die auf eine absichtliche Selbstverletzung oder ein suizidales Verhalten hindeutet (z. B. an den Handgelenken), ohne dass Informationen darüber vorliegen, wie die Verletzung entstanden ist, würde eine Einstufung in diese Kategorie rechtfertigen.

  • nicht-suizidale Ereignisse, selbstverletzendes Verhalten

    • Selbstverletzendes Verhalten, das nicht mit der Absicht zu sterben verbunden ist - das Verhalten dient ausschließlich anderen Zwecken, entweder um Not zu lindern (oft als "Selbstverstümmelung" bezeichnet, z. B. oberflächliche Schnitte oder Kratzer, Schläge oder Verbrennungen) oder um Veränderungen bei anderen oder in der Umgebung zu bewirken

    • andere, keine vorsätzliche Selbstverletzung - keine Hinweise auf Suizidalität oder vorsätzliches selbstverletzendes Verhalten im Zusammenhang mit dem Ereignis. Das Ereignis wird als unfallbedingte Verletzung, nur psychiatrische oder Verhaltenssymptome oder nur medizinische Symptome oder Verfahren charakterisiert

Referenz:

 


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