Überweisungskriterien der Primärversorgung - Depression
Die Überweisung an einen Psychiater ist in den folgenden Fällen angezeigt (1):
- wenn der Patient unter psychotischen Symptomen leidet
- wenn der Patient eine bipolar wirksame Störung in der Vorgeschichte hat
- wenn Selbstmordgefahr besteht
Außerdem ist es angebracht, einen Psychiater (oder einen Spezialisten für die Behandlung affektiver Störungen) zu konsultieren oder an ihn zu überweisen, wenn (1):
- der Arzt sich nicht ausreichend erfahren fühlt, um den Zustand des Patienten zu behandeln
- wenn zwei oder mehr Versuche, die depressive Störung des Patienten zu behandeln, fehlgeschlagen sind oder nur zu einer teilweisen Reaktion geführt haben
NICE schlägt vor, dass (2) "...wenn die Depression eines Patienten auf verschiedene Strategien der Augmentations- und Kombinationsbehandlung nicht angesprochen hat, die Überweisung an einen Kliniker mit einem besonderen Interesse an der Behandlung von Depressionen in Betracht gezogen werden sollte...".
Referenz:
- Anderson IM et al (2000). Evidenzbasierte Leitlinien für die Behandlung depressiver Störungen mit Antidepressiva: eine Überarbeitung der Leitlinien der British Association for Psychopharmacology von 1993. J Psychopharmacol, 14, 3-20.
- NICE (April 2007). Behandlung von Depressionen in der Primär- und Sekundärversorgung
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