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Verordnung über den Drogenmissbrauch von 2001

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Diese Verordnungen legen fest, welche Personengruppen zum Besitz oder zur Abgabe kontrollierter Drogen (CDs) berechtigt sind.

Liste 1:-

  • Die in Liste 1 aufgeführten Drogen haben keine anerkannte medizinische Verwendung und umfassen halluzinogene Drogen wie Kokablätter, Lysergid und Meskalin. Die Herstellung, der Besitz und die Lieferung der in diesem Verzeichnis aufgeführten Drogen sind im öffentlichen Interesse auf die Forschung oder andere besondere Zwecke beschränkt. Nur bestimmte Personen können vom Innenministerium eine Lizenz für den Besitz dieser Drogen zu Forschungszwecken erhalten.

Liste 2:- Drogen mit breiter chemischer Verwendung, aber hohem Abhängigkeitsrisiko, z. B. Opiate, Kokain, Amphetamine.

  • müssen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden, z. B. in einem geeigneten CD-Schrank oder einem zugelassenen Safe, der nur von der Person, die rechtmäßig im Besitz der CD ist, oder einer von ihr bevollmächtigten Person geöffnet werden kann
  • für CDs der Liste 2 muss ein Register geführt werden, das den einschlägigen Vorschriften entspricht

Liste 3:- Barbiturate, Mazindol, Pentazocin

  • Die Liste 3 umfasst eine kleine Anzahl kleinerer Stimulanzien und anderer Drogen, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs geringer ist als bei den Drogen der Liste 2 oder die im Falle eines Missbrauchs weniger schädlich sind.
  • kein Safe oder Register erforderlich

Liste 4:-

  • Teil 1 (CD Benzodiazepine) enthält die meisten Benzodiazepine sowie acht weitere Substanzen, darunter Zolpidem (jedoch nicht Zolpidemtartrat), Fencamfamin und Mesocarb
  • Teil 2 (CD Anabole Steroide) enthält die meisten anabolen und androgenen Steroide wie Testosteron sowie Clenbuterol (Adrenorezeptor-Stimulans) und Wachstumshormone (5 Polypeptidhormone)
    • keine Beschränkung des Besitzes einer Droge der Liste 4 Teil 2 (CD Anabolika), wenn sie Bestandteil eines Arzneimittels ist
  • die Verschreibungspflicht für diese CDs gilt nicht, mit Ausnahme der im Medicines Act 1968 festgelegten Anforderungen

Liste 5:-

  • enthält Zubereitungen bestimmter CDs (z. B. Codein, Pholcodin, Morphin), die von der vollständigen Kontrolle ausgenommen sind, wenn sie in Arzneimitteln mit geringer Stärke enthalten sind, da die Gefahr des Missbrauchs geringer ist

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