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Sofort einweisen, wenn:
- die Verletzungen erheblich sind - eine schwere Überdosis eingenommen wurde, z. B. Paracetamol, Co-Proxamol, trizyklische Antidepressiva, Lithium usw. (beachten Sie, dass den Angaben des Patienten über die eingenommenen Medikamente, insbesondere wenn sie zusammen mit Alkohol eingenommen wurden, nicht zu trauen ist) - weiterhin ein hohes Suizidrisiko besteht (siehe Abschnitte über die Beurteilung der vorsätzlichen Selbstverletzung und die Beurteilung des Suizid-/Parasuizidrisikos) - der psychiatrische Zustand eine Einweisung zur Behandlung erfordert
Falls erforderlich, Einweisung gemäß Abschnitt
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