Frakturen des Kahnbeins sollten wie eine Verstauchung des Handgelenks mit einem Kreppverband und frühzeitiger Mobilisierung behandelt werden.
Alle anderen nicht verschobenen Frakturen und Verletzungen, bei denen aufgrund der klinischen Anzeichen ein Verdacht auf eine Fraktur besteht, die aber röntgenologisch nicht bestätigt wurde, erfordern eine vollständige Ruhigstellung der Handwurzel. Ein Gips wird vom oberen Unterarm bis zu den Mittelhandknochenköpfen und um die Daumenwurzel herum bis unterhalb des Interphalangealgelenks angelegt. Das Handgelenk wird in voller Pronation, radial abgewinkelt, teilweise dorsal gebeugt und der Daumen in Mittelabduktion gehalten.
Bei einer bestätigten Fraktur wird der Gips für 6 Wochen angelegt. Bei einem Verdacht auf eine Fraktur sollte der Gips nach 10 Tagen entfernt und die Verletzung durch eine erneute Schrägröntgenaufnahme erneut beurteilt werden.
Ist das Handgelenk nach 6 Wochen immer noch schmerzempfindlich oder ist der Bruch noch sichtbar, muss es weitere 6 Wochen im Gipsverband ruhig gestellt werden. Bestehen diese Anzeichen nach 12 Wochen immer noch, ist entweder die Heilung verzögert, wobei in diesem Fall die Heilung durch Knochentransplantation beschleunigt werden kann, oder es liegt eine Nichtheilung vor.
Bei verschobenen Frakturen ist die Behandlung im Wesentlichen dieselbe, außer dass die Fraktur zunächst reponiert wird, in der Regel offen, und mit einer Kompressionsschraube fixiert wird. Der Karpus wird dann wie oben beschrieben ruhiggestellt.
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