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Autorenteam

  • bei der Anamneseerhebung sowie bei jeder Untersuchung sollte eine Aufsichtsperson anwesend sein

  • Es sollten vollständige Aufzeichnungen über die Anamnese und die Untersuchung angefertigt werden, einschließlich Diagrammen der Verletzungen, da diese für medizinisch-rechtliche Zwecke benötigt werden können.

  • zunächst sollte eine allgemeine körperliche Untersuchung durchgeführt werden, um nach anderen Verletzungen zu suchen

  • Die Entnahme von Proben für eine gerichtsmedizinische Untersuchung sollte in Betracht gezogen werden, wenn die Patientin einwilligt, sich aber dennoch weigert, einen Polizeiarzt aufzusuchen: - Abstriche von Vulva, Vagina und Perineum - Abstrich von Vaginalsekret - Abschneiden von Schamhaaren

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