bei der Anamneseerhebung sowie bei jeder Untersuchung sollte eine Aufsichtsperson anwesend sein
Es sollten vollständige Aufzeichnungen über die Anamnese und die Untersuchung angefertigt werden, einschließlich Diagrammen der Verletzungen, da diese für medizinisch-rechtliche Zwecke benötigt werden können.
zunächst sollte eine allgemeine körperliche Untersuchung durchgeführt werden, um nach anderen Verletzungen zu suchen
Die Entnahme von Proben für eine gerichtsmedizinische Untersuchung sollte in Betracht gezogen werden, wenn die Patientin einwilligt, sich aber dennoch weigert, einen Polizeiarzt aufzusuchen: - Abstriche von Vulva, Vagina und Perineum - Abstrich von Vaginalsekret - Abschneiden von Schamhaaren
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