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Autorenteam

  • Während der Anamnese sowie bei jeder Untersuchung sollte eine Begleitperson anwesend sein
  • Es sollten vollständige Aufzeichnungen zur Anamnese und Untersuchung angefertigt werden, einschließlich Skizzen der Verletzungen, da diese für medizinisch-rechtliche Zwecke benötigt werden könnten
  • Zunächst sollte eine allgemeine körperliche Untersuchung durchgeführt werden, um nach weiteren Verletzungen zu suchen
  • Die Entnahme von Proben für die forensische Untersuchung sollte in Betracht gezogen werden, wenn die Patientin zwar zustimmt, sich aber dennoch weigert, einen Facharzt oder eine Fachkrankenschwester aufzusuchen; dazu gehören: – Abstriche von Vulva, Vagina und Perineum – ein Abstrich der Vaginalsekrete – Scherenproben der Schambehaarung

Literaturhinweis

  1. Fakultät für Rechtsmedizin des Royal College of Physicians. Empfehlungen zur Entnahme forensischer Proben bei Beschwerdeführern und Verdächtigen. Jan. 2025 [Internetveröffentlichung].

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