Nach Verkehrsunfällen sind vollständige und genaue Aufzeichnungen erforderlich, so dass Verletzungen vollständig dokumentiert werden müssen. Die Rechtsschutzversicherung muss auf dem neuesten Stand sein.
Die Behandlung von Verletzungen bei Verkehrsunfällen wird vom NHS nicht kostenlos übernommen. Krankenhäuser, Rettungsdienste und Allgemeinmediziner sind berechtigt, Rechnungen zur Zahlung durch die zuständigen Kfz-Versicherer vorzulegen.
Obwohl sie dazu berechtigt sind, stellen die meisten Allgemeinmediziner ihren eigenen Patienten keine Kosten für Unfallbehandlungen in Rechnung. Sie können jedoch eine Gebühr für die Notfallbehandlung eines anderswo registrierten Patienten verlangen, wenn sie diese nicht direkt vom Patienten eintreiben können.
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