Die Untersuchung des Halses im Rahmen der sekundären Traumauntersuchung sollte die:
- Halswirbelsäule:
- bis zum Beweis des Gegenteils durch klinische und bildgebende Verfahren immer von einer Halswirbelfraktur ausgehen
- Inspektion und Palpation mit Inline-Immobilisierung in einer neutralen Position
- Planaufnahmen und weitere Bildgebung, z. B. CT, unter Anleitung eines Radiologen in Betracht ziehen
- Luftröhre; bestätigen, dass sie zentral liegt; eine Abweichung kann auf eine mediastinale Verschiebung infolge eines (Hämo-)Pneumothorax hinweisen
- Halsvenen; verstopfte Venen können auf eine Herztamponade hinweisen
- Haut; penetrierende Verletzungen bis zum Platysma erfordern eine operative Untersuchung oder eine Bildgebung mit Angiographie
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