vi) ENTWICKLUNG DES BERICHTS
22. Nonverbales Verhalten: zeigt angemessenen Augenkontakt, Haltung und Position, Bewegung, Gesichtsausdruck und Gebrauch der Stimme.
23. Verwendung von Notizen: Wenn er/sie liest, Notizen schreibt oder einen Computer benutzt, tut er/sie dies auf eine Weise, die den Dialog oder das Verhältnis nicht beeinträchtigt.
24. Akzeptanz: Erkennen Sie die Ansichten und Gefühle des Patienten an, akzeptieren Sie die Legitimität des Patienten und urteilen Sie nicht.
25. Einfühlungsvermögen und Unterstützung: drückt seine Besorgnis, sein Verständnis und seine Bereitschaft zur Unterstützung aus; erkennt die Bemühungen des Patienten an, mit der Situation fertig zu werden, und erkennt alle angemessenen Selbstfürsorgemaßnahmen an.
26. Einfühlungsvermögen: geht sensibel mit peinlichen und beunruhigenden Themen und auch mit körperlichen Schmerzen um, auch wenn diese mit einer körperlichen Untersuchung verbunden sind.
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