Die grundlegende Lebenserhaltung sollte in allen Fällen von Herzstillstand durchgeführt und nur unterbrochen werden, wenn eine Defibrillation oder Intubation erforderlich ist.
Wenn die Beatmung durch Mund-zu-Mund-Beatmung, eine Taschenmaske oder einen selbstaufblasenden Beutel-Masken-Ventil-Kreislauf erfolgt, sollte das Verhältnis von Beatmung zu Herzdruckmassage immer 2:30 betragen, unabhängig davon, ob ein oder mehrere Helfer im Einsatz sind.
Sobald der Atemweg durch einen Endotrachealtubus oder einen Combitube gesichert ist, sollten kontinuierliche Beatmungen und Brustkorbkompressionen durchgeführt werden; die Beatmungen sollten im Verhältnis 2:30 erfolgen. Diese kontinuierliche, asynchrone lebenserhaltende Grundversorgung wird nicht unterbrochen, außer für Pulskontrollen, Defibrillation oder andere Maßnahmen.
Bei Verwendung eines Larynxmasken-Atemwegs kann eine kontinuierliche, asynchrone Basislebenserhaltung möglich sein. Wenn es jedoch schwierig ist, bei gleichzeitiger Herzdruckmassage angemessen zu beatmen, muss die Basis-Lebenserhaltung wieder auf einen Zyklus von 2:30 zurückgesetzt werden.
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