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Hustensynkope und Autofahren

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Hustensynkope

  • Anspruch auf Gruppe 1:

    • Darf nicht Auto fahren und muss der DVLA gemeldet werden.
    • Darf nach einer einzelnen Episode 6 Monate lang und nach mehreren Episoden innerhalb von 5 Jahren 12 Monate lang kein Fahrzeug führen.
    • Tritt mehr als eine Hustensynkope innerhalb von 24 Stunden auf, wird dies als ein einziges Ereignis gezählt. Liegen die Episoden der Hustensynkope jedoch mehr als 24 Stunden auseinander, werden sie als mehrere Episoden gewertet.

Weitere Einzelheiten und die aktuellsten Leitlinien finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.

Referenz:


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