Die folgenden Grundsätze sollen für alle Teile des Rechtsakts gelten:
- das Wohl des Kindes steht an erster Stelle
- Verfahren, die Kinder betreffen, sollten so wenig wie möglich verzögert werden; Verzögerungen und Ungewissheit sind für das Kind schädlich.
- gerichtliche Anordnungen sollten nur dann getroffen werden, wenn sie im Vergleich zu einer nicht getroffenen Anordnung von Vorteil sind
- Die Gerichte sollten eine Checkliste zum Kindeswohl zu Rate ziehen.
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