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DS 1500

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

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Autorenteam

Ein Formular DS 1500 sollte auf Antrag eines Patienten (oder seines Vertreters) ausgestellt werden, wenn Sie der Meinung sind, dass der Patient an einer potenziell tödlichen Krankheit leidet. Das DS 1500 sollte dem Patienten oder seinem Vertreter ausgehändigt und nicht direkt an das DWP geschickt werden. Das DWP erhebt eine Gebühr für das Ausfüllen dieses Formulars, das vom Ministerium auf schriftlichen Antrag in Broschüren zur Verfügung gestellt wird. Im DS 1500 werden sachliche Informationen abgefragt, eine Prognose ist nicht erforderlich.

  • Der Bericht DS 1500 sollte Angaben zu folgenden Punkten enthalten
    • Diagnose - auch, ob der Patient über seinen Zustand Bescheid weiß, und falls nicht, den Namen und die Adresse des Vertreters des Patienten, der den DS1500 beantragt hat
    • derzeitige und vorgeschlagene Behandlung
    • kurze Angaben zu den klinischen Befunden

Wie dieses Formular vom DWP verwendet wird

  • Mit dem DS1500 können Sie weitere Nachweise erbringen, damit wir eine Entscheidung über den Antrag Ihres Patienten treffen können. Es handelt sich nicht um ein Antragsformular, da Sie keinen Antrag im Namen Ihrer Patienten stellen können. In der Regel ist es nicht erforderlich, dass Sie den Patienten untersuchen. Sie können sich auf Ihr eigenes Wissen und die Unterlagen des Patienten stützen, um die benötigten Informationen zu erhalten.
  • Dieses Formular kann von einem zugelassenen Kliniker ausgefüllt werden, wie z. B:
    • ein Hausarzt
    • Krankenhausarzt
    • registrierte Krankenschwester
  • Die zugelassene Krankenschwester bzw. der zugelassene Krankenpfleger muss über das nötige Fachwissen und die klinischen Kompetenzen verfügen, um die Beurteilung vornehmen zu können. Es kann sich dabei um einen Advanced Nurse Practitioner, eine Macmillan-Krankenschwester, eine klinisch spezialisierte Krankenschwester oder eine Praxisschwester mit Fachkenntnissen im Bereich der Langzeitpflege handeln.

Beschaffung von leeren DS1500-Formularen (2)

  • Die Anträge müssen auf dem Briefpapier des Arztes gestellt werden und entweder per Fax an 0161 495 4840 oder per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Wenn Sie Fragen dazu haben, rufen Sie bitte die APS-Helpline unter 0161 495 4979 an:
    • Postanschrift und Telefonnummer Ihrer Praxis/Ihres Krankenhauses/Amtes
    • eine Liste der medizinischen Fachkräfte, die dieselbe NHS.net-E-Mail-Adresse verwenden und das DS1500- und/oder DS1500-Gebührenformular ausfüllen
    • Bitte geben Sie an, ob Sie das DS1500 und das DS1500 Gebührenformular oder NUR das DS1500 benötigen.
    • Senden Sie diese Angaben an: [email protected]

  • Verschlüsseln Sie keinen Teil der E-Mail. Jede E-Mail von einem Nicht-NHS.net-Konto wird automatisch gelöscht. Wenn Sie keine NHS.net-E-Mail-Adresse haben, wenden Sie sich an Ihren örtlichen IT-Helpdesk, um ein Konto zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter http://systems.hscic.gov.uk/nhsmail.

Anmerkungen:

  • Krankheit im Endstadium ist in den Rechtsvorschriften der Sozialversicherung definiert als: "eine fortschreitende Krankheit, bei der der Tod als Folge dieser Krankheit innerhalb von sechs Monaten zu erwarten ist". Wenn ein Patient an einer solchen Krankheit leidet, kann er Disability Living Allowance (DLA), Attendance Allowance (AA) oder Incapacity Benefit (IB) nach den so genannten "Sonderregeln" beantragen.
  • Um Anspruch auf DLA oder AA für Hilfe bei der persönlichen Pflege zu haben, muss eine Person normalerweise nachweisen, dass sie Hilfe braucht, um sich selbst zu versorgen. Nach den "Sonderregelungen" kann jemand, der unheilbar krank ist, DLA oder AA erhalten:
    • DLA oder AA, ohne eine Wartezeit erfüllen zu müssen
    • DLA oder AA, die zum höchsten Pflegesatz gezahlt werden, auch wenn die Person keine Hilfe bei der Selbstversorgung benötigt
  • Wenn ein Patient IB beantragt, kann eine Person, die unheilbar krank und arbeitsunfähig ist, den höchsten Leistungssatz nach 28 Wochen statt nach 52 Wochen Krankheit erhalten.

Referenz:

  1. Ministerium für Arbeit und Renten (UK). IB204 (August 2004).
  2. DWP Medical (factual) reports: Ein Leitfaden zum Ausfüllen Aktualisiert am 23. August 2019

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Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

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