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Kriterien für die Behandlung in der Primärversorgung

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Frauen können in der Primärversorgung betreut werden, wenn in der Familienanamnese nur ein Verwandter ersten oder zweiten Grades an Brustkrebs erkrankt ist, der älter als 40 Jahre ist, vorausgesetzt, dass in der Familienanamnese keines der folgenden Merkmale vorhanden ist:

  • beidseitiger Brustkrebs
  • männlicher Brustkrebs
  • Eierstockkrebs
  • jüdische Abstammung
  • Sarkom bei einem Verwandten, der jünger als 45 Jahre alt ist
  • Gliome oder Nebennierenrindenkarzinome in der Kindheit
  • komplizierte Muster von Mehrfachkrebserkrankungen in jungen Jahren
  • Brustkrebs in der väterlichen Vorgeschichte (zwei oder mehr Verwandte väterlicherseits)

Frauen, die die Kriterien für eine Überweisung nicht erfüllen, sollten in der Primärversorgung betreut werden, indem sie die üblichen schriftlichen Informationen erhalten.

  • Risikoinformationen über das Risiko auf Bevölkerungsebene und die Familienanamnese, einschließlich einer Definition der Familienanamnese
  • tdie Botschaft, dass sich ihr Risiko ändern kann, wenn sich ihre Familienanamnese ändert
  • Informationen zum Thema Brustkrebs
  • Ratschläge zur Lebensführung in Bezug auf das Brustkrebsrisiko, einschließlich Informationen über
  • HRT und orale Verhütungsmittel
  • Lebensstil, einschließlich Ernährung, Alkohol usw.
  • Stillen, Familiengröße und Zeitpunkt
  • Kontaktadressen von Personen, die Unterstützung und Informationen anbieten, einschließlich lokaler und nationaler Selbsthilfegruppen
  • die Botschaft, dass die Frauen vor den Terminen darüber informiert werden sollten, dass sie ein Familienmitglied/einen Freund zu den Terminen mitbringen können, um Unterstützung und Verständnis für die besprochenen Themen zu erhalten
  • Einzelheiten zu Versuchen oder Studien, deren Teilnahme für die Frauen in Frage kommen könnte Außerdem sollten die Frauen darauf hingewiesen werden, dass sie wiederkommen sollten, um alle Auswirkungen zu besprechen, wenn sich die Familienanamnese ändert oder Brustsymptome auftreten.

Wenn in der Familienanamnese zusätzlich zu Brustkrebs bei Verwandten, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, eine der folgenden Erkrankungen auftritt, sollte der zuständige Ansprechpartner für die Sekundärversorgung um Rat gefragt werden:

  • beidseitiger Brustkrebs
  • männlicher Brustkrebs
  • Eierstockkrebs
  • jüdische Abstammung
  • Sarkom bei einem Verwandten, der jünger als 45 Jahre alt ist
  • Gliome oder Nebennierenrindenkarzinome in der Kindheit
  • komplizierte Muster von Mehrfachkrebserkrankungen in jungen Jahren
  • Brustkrebs in der Vorgeschichte des Vaters (zwei oder mehr Verwandte väterlicherseits)

Ein Gespräch mit der zuständigen Kontaktperson in der Sekundärversorgung sollte stattfinden, wenn die medizinische Fachkraft in der Primärversorgung unsicher ist, ob eine Überweisung angemessen ist, weil die vorgelegte Familienanamnese ungewöhnlich oder schwierig ist, klare Entscheidungen zu treffen, oder wenn die Frau durch die bereitgestellten Standardinformationen nicht ausreichend beruhigt ist.

Eine direkte Überweisung an einen spezialisierten Genetikdienst sollte erfolgen, wenn eine prädisponierende Genmutation mit hohem Risiko festgestellt wurde (z. B. BRCA1, BRCA2 oder TP53).

Wenn Sie eine Überweisung bei familiärem Brustkrebs in Erwägung ziehen, konsultieren Sie bitte die vollständige NICE-Richtlinie (1).

Anmerkungen:

  • Personen ohne persönliche Brustkrebsanamnese, die die folgenden Kriterien erfüllen, sollten an die Sekundärversorgung überwiesen werden:
    • eine weibliche Verwandte ersten Grades, bei der Brustkrebs im Alter von weniger als 40 Jahren diagnostiziert wurde, oder
    • ein männlicher Verwandter ersten Grades, bei dem Brustkrebs in einem beliebigen Alter diagnostiziert wurde, oder
    • eine Verwandte ersten Grades mit beidseitigem Brustkrebs, bei der die erste Primärdiagnose vor dem Alter von 50 Jahren gestellt wurde, oder zwei Verwandte ersten Grades, oder
    • ein Verwandter ersten Grades und ein Verwandter zweiten Grades, bei denen Brustkrebs in jedem Alter diagnostiziert wurde, oder ein Verwandter ersten oder zweiten Grades, bei dem Brustkrebs diagnostiziert wurde
    • Verwandter ersten oder zweiten Grades, bei dem Brustkrebs in einem beliebigen Alter diagnostiziert wurde, und ein Verwandter ersten oder zweiten Grades, bei dem Eierstockkrebs in einem beliebigen Alter diagnostiziert wurde (einer davon sollte ein Verwandter ersten Grades sein) oder
    • drei Verwandte ersten oder zweiten Grades, bei denen Brustkrebs in einem beliebigen Alter diagnostiziert wurde

Referenz:

  1. NICE-Leitlinie (Juni 2013): Klassifizierung und Versorgung von Frauen mit familiärem Brustkrebsrisiko in der Primär-, Sekundär- und Tertiärversorgung. und tertiären Versorgung.

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