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Sexualisiertes Verhalten bei einem Kind, wenn der Verdacht auf Misshandlung besteht

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

Unangemessenes sexuelles Verhalten bei Kindern umfasst:

  • Zeichnungen mit sexuellem Inhalt
  • Wissen über sexuelles Verhalten von Erwachsenen bei einem jungen Kind oder einer jungen Person mit Lernschwierigkeiten
  • offensichtliche sexuelle Annäherung an Erwachsene
  • Promiskuität in einem frühen Alter

Laut NICE sollte der Verdacht auf Kindesmisshandlung (und insbesondere auf sexuellen Missbrauch) bestehen, wenn ein vorpubertäres Kind Folgendes zeigt oder darüber berichtet wird

  • wiederholtes oder zwanghaftes sexualisiertes Verhalten oder Beschäftigung mit dem Thema
    • z. B. sexuelles Reden in Verbindung mit Wissen, Zeichnen von Genitalien, Nachahmung sexueller Aktivitäten mit einem anderen Kind
  • Verdacht auf frühere oder aktuelle Kindesmisshandlung, wenn das sexuelle Verhalten eines Kindes oder Jugendlichen wahllos, frühreif oder zwanghaft ist
  • Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch sollte geäußert werden, wenn ein vorpubertäres Kind ungewöhnliche sexualisierte Verhaltensweisen zeigt oder darüber berichtet wird.
    • Beispiele hierfür sind:
      • oral-genitaler Kontakt mit einem anderen Kind oder einer Puppe
      • das Verlangen, im Genitalbereich berührt zu werden
      • Einführen oder der Versuch, einen Gegenstand, einen Finger oder einen Penis in die Vagina oder den Anus eines anderen Kindes einzuführen
  • Für die Zwecke dieser Leitlinie stellt das NICE fest, dass der Verdacht auf Kindesmisshandlung ein ernsthaftes Maß an Besorgnis über die Möglichkeit von Kindesmisshandlung bedeutet, aber kein Beweis dafür ist.

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