Berechtigung der Gruppe 1:
- Darf fahren und muss der DVLA nicht gemeldet werden, wenn kein Aneurysma vorliegt.
- Bei Vorhandensein eines Aortenaneurysmas muss die DVLA benachrichtigt werden und darf nicht fahren, wenn der Aortendurchmesser mehr als 5 cm beträgt oder eine andere disqualifizierende Bedingung vorliegt.
Aktuelle Informationen finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.
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