Kindesmisshandlung sollte in Betracht gezogen werden, wenn ein Kind eine orale Verletzung aufweist und die Erklärung nicht vorhanden oder ungeeignet ist.
Für die Zwecke dieser Leitlinie stellt NICE fest, dass die Erwägung von Kindesmisshandlung bedeutet, dass Misshandlung eine mögliche Erklärung für das alarmierende Merkmal ist oder in der Differentialdiagnose enthalten ist.
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