Körperliche Misshandlung wird definiert als jede Form der körperlichen Verletzung, einschließlich der absichtlichen Vergiftung, wenn die Verletzung nicht mit der Schilderung ihres Auftretens übereinstimmt oder wenn eindeutiges Wissen oder der begründete Verdacht besteht, dass die Verletzung von einer Person, die das Sorgerecht, die Aufsicht oder die Pflege eines Kindes innehat, zugefügt oder wissentlich nicht verhindert wurde.
Körperliche Misshandlung (1)
- Körperliche Misshandlung kann darin bestehen, dass ein Kind geschlagen, geschüttelt, geworfen, vergiftet, verbrannt oder verbrüht, ertränkt, erstickt oder auf andere Weise körperlich geschädigt wird.
- Körperlicher Schaden kann auch verursacht werden, wenn ein Elternteil oder eine Betreuungsperson einem Kind Krankheitssymptome vorgaukelt oder absichtlich herbeiführt.
Referenz
- Nationales Institut für Gesundheit und Pflegeexzellenz. Child abuse and neglect. Oct 2017 [Internetveröffentlichung].
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