Diese Website ist für Angehörige der Gesundheitsberufe bestimmt

Go to /anmelden page

Sie können 5 weitere Seiten anzeigen, bevor Sie sich anmelden

SGLT2-Hemmer und Nierensteine

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

In einer Studie (n=20.146) wurde festgestellt, dass die Einnahme von SGLT-2-Hemmern mit einem geringeren Wiederauftreten von Nephrolithiasis verbunden ist als die Einnahme eines GLP-1-Rezeptor-Agonisten (1924 [105,3 pro 1000 Personenjahre] bzw. 853 [156,4 pro 1000 Personenjahre] Ereignisse; bereinigtes Ratenverhältnis 0,67; 95% CI 0,57-0,79; NNT 20) (1):

  • Bei den Patienten mit kürzlich aktiver Nephrolithiasis betrug der absolute Ratenunterschied 219 pro 1000 Personenjahre (NNT von 5).
  • Das Wiederauftreten von Gicht war bei Anwendern von SGLT-2-Hemmern mit gleichzeitiger Gicht ebenfalls geringer.

Die Autoren der Studie kamen zu dem Schluss, dass:

  • Die mit SGLT-2-Hemmern verbundenen Vorteile für Patienten mit Nephrolithiasis in diesen Zielstudienemulationen deuten darauf hin, dass sie eine nützliche Ergänzung zu den derzeitigen Behandlungen sein könnten, um gleichzeitig das Wiederauftreten von Nephrolithiasis und Komorbiditäten, einschließlich Gicht, zu behandeln.

Referenz:

  1. McCormick N, Yokose C, Lu N, Wexler D J, Aviña-Zubieta J A, De Vera M A et al. Comparative effectiveness of sodium-glucose cotransporter-2 inhibitors for recurrent nephrolithiasis among patients with pre-existing nephrolithiasis or gout: target trial emulation studiesBMJ 2024; 387 :e080035

Erstellen Sie ein Konto, um Seitenanmerkungen hinzuzufügen

Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen

Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

Soziale Medien

Copyright 2024 Oxbridge Solutions Limited, eine Tochtergesellschaft von OmniaMed Communications Limited. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Verbreitung oder Vervielfältigung der hierin enthaltenen Informationen ist strengstens untersagt. Oxbridge Solutions wird durch Werbung finanziert, behält aber seine redaktionelle Unabhängigkeit bei.