Das Verfahren nach Hartmann wird durchgeführt, wenn sich ein Rektumkarzinom entweder aufgrund einer lokalen Invasion als inoperabel erweist oder weil der Patient für eine größere Resektion nicht geeignet ist. Es kann auch in Situationen angewendet werden, in denen eine primäre Anastomose gefährlich wäre, z. B. bei einer schweren perforierenden Divertikulitis.
Das untere Ende des Rektums wird mit Nähten oder Klammern verschlossen und in situ belassen. Das obere Ende des Darms wird als deszendierende Kolostomie herausgekauft.
Der verbleibende Enddarm ist somit vollständig funktionslos. Seine Sekrete fließen jedoch weiterhin durch den Anus ab.
Bei entzündlichen Erkrankungen kann der Darm wieder angeschlossen werden, wenn die lokale Entzündung abgeklungen ist, was einige Monate später der Fall sein wird.
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