Die NICE-Leitlinie besagt (1):
Vedolizumab wird als Option zur Behandlung von mäßig bis schwer aktivem Morbus Crohn nur empfohlen, wenn:
Vedolizumab sollte im Rahmen einer geplanten Behandlung verabreicht werden, bis die Wirkung nachlässt oder ein chirurgischer Eingriff erforderlich wird, oder bis 12 Monate nach Beginn der Behandlung, je nachdem, was kürzer ist. Nach 12 Monaten sollten die Patienten erneut untersucht werden, um festzustellen, ob die Behandlung fortgesetzt werden sollte. Die Behandlung sollte nur dann fortgesetzt werden, wenn es eindeutige Hinweise auf einen anhaltenden klinischen Nutzen gibt. Bei Patienten, die nach 12 Monaten eine komplette Remission aufweisen, sollte ein Absetzen von Vedolizumab in Erwägung gezogen und die Behandlung bei einem Rückfall wieder aufgenommen werden. Bei Patienten, die die Behandlung mit Vedolizumab fortsetzen, sollte mindestens alle 12 Monate eine erneute Beurteilung erfolgen, um zu entscheiden, ob eine Fortsetzung der Behandlung gerechtfertigt ist.
Vedolizumab bei Morbus Crohn:
Referenz:
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