Berechtigung der Gruppe 1:
- Darf fahren und muss der DVLA nicht gemeldet werden, außer:
- Darf nicht fahren, wenn bösartiger Bluthochdruck diagnostiziert wurde, bis die Krankheit wirksam behandelt oder kontrolliert wurde, muss aber nicht der DVLA gemeldet werden. (Bösartiger Bluthochdruck: Erhöhung des systolischen Blutdrucks auf 180 mm Hg oder mehr oder des diastolischen Blutdrucks auf 110 mm Hg in Verbindung mit Anzeichen einer fortschreitenden Organschädigung)
Aktuelle Informationen finden Sie in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.
Referenz:
- (1) Britische Herzstiftung, Factfile 12/2005.
- (2) DVLA (März 2019). For Medical Practitioners. Auf einen Blick: Leitfaden zu den medizinischen Standards für die Fahreignung.
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