Autofahren und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (CVD)
Anspruch auf Gruppe 1:
Der Führerscheininhaber ist gesetzlich verpflichtet, die DVLA im Falle einer relevanten oder voraussichtlichen Behinderung zu informieren. Eine Arbeitsunfähigkeit von weniger als 3 Monaten ist ausgeschlossen.
Zu den relevanten Bedingungen für private Führerscheininhaber (Führerschein der Gruppe 1) gehören:
- Angina pectoris - dem Patienten wird geraten, nicht zu fahren, wenn die Symptome in Ruhe oder während der Fahrt auftreten
- Darf nicht fahren, wenn die Symptome auftreten:
- im Ruhezustand
- bei Erregung
- am Steuer
- Das Fahren kann nach zufriedenstellender Kontrolle der Symptome wieder aufgenommen werden.
- Keine Meldung an die DVLA erforderlich
- Darf nicht fahren, wenn die Symptome auftreten:
- akutes Koronarsyndrom (ACS)
- definiert als:
- 1. Instabile Angina pectoris (Symptome in Ruhe mit EKG-Veränderungen)
- 2. Nicht-STEMI (Nicht-ST-Hebungs-Myokardinfarkt) mit mindestens zwei der folgenden Kriterien
- Symptome im Ruhezustand
- Erhöhtes Troponin im Serum
- EKG-Veränderungen
- 3. STEMI (ST-Hebungs-Myokardinfarkt) Symptome mit ST-Hebungen im EKG
- Darf nicht fahren, muss aber nicht der DVLA gemeldet werden
- Das Autofahren kann 1 Woche nach ACS wieder aufgenommen werden, wenn eine Koronarintervention (PCI) erfolgreich durchgeführt wurde und alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- keine andere dringende Revaskularisation geplant ist (dringend bedeutet innerhalb von 4 Wochen nach dem akuten Ereignis)
- Die LV-Ejektionsfraktion beträgt vor der Krankenhausentlassung mindestens 40%.
- es liegt keine andere disqualifizierende Bedingung vor
- Wenn keine erfolgreiche Koronarintervention durchgeführt wurde oder eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, kann der Fahrbetrieb erst 4 Wochen nach dem akuten Ereignis wieder aufgenommen werden, sofern keine anderen ausschließenden Bedingungen vorliegen
- perkutane Koronarintervention (Angioplastie +/-Stent) elektiv
- der Patient muss mindestens 1/52 Tage lang kein Fahrzeug führen
- Danach kann das Führen eines Fahrzeugs wieder aufgenommen werden, sofern keine anderen Gründe vorliegen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
- Die DVLA muss nicht benachrichtigt werden.
Ärzten wird empfohlen, sich in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.
Referenz:
- DVLA (Stand 2024). Leitfaden zu den aktuellen medizinischen Standards für die Fahreignung auf einen Blick.
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