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Autofahren und Herz-Kreislauf-Erkrankungen (CVD)

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

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Autorenteam

Anspruch auf Gruppe 1:

Der Führerscheininhaber ist gesetzlich verpflichtet, die DVLA im Falle einer relevanten oder voraussichtlichen Behinderung zu informieren. Eine Arbeitsunfähigkeit von weniger als 3 Monaten ist ausgeschlossen.

Zu den relevanten Bedingungen für private Führerscheininhaber (Führerschein der Gruppe 1) gehören:

  • Angina pectoris - dem Patienten wird geraten, nicht zu fahren, wenn die Symptome in Ruhe oder während der Fahrt auftreten
    • Darf nicht fahren, wenn die Symptome auftreten:
      • im Ruhezustand
      • bei Erregung
      • am Steuer
    • Das Fahren kann nach zufriedenstellender Kontrolle der Symptome wieder aufgenommen werden.
    • Keine Meldung an die DVLA erforderlich

  • akutes Koronarsyndrom (ACS)
    • definiert als:
    • 1. Instabile Angina pectoris (Symptome in Ruhe mit EKG-Veränderungen)
    • 2. Nicht-STEMI (Nicht-ST-Hebungs-Myokardinfarkt) mit mindestens zwei der folgenden Kriterien
      • Symptome im Ruhezustand
      • Erhöhtes Troponin im Serum
      • EKG-Veränderungen
    • 3. STEMI (ST-Hebungs-Myokardinfarkt) Symptome mit ST-Hebungen im EKG
    • Darf nicht fahren, muss aber nicht der DVLA gemeldet werden

    • Das Autofahren kann 1 Woche nach ACS wieder aufgenommen werden, wenn eine Koronarintervention (PCI) erfolgreich durchgeführt wurde und alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
      • keine andere dringende Revaskularisation geplant ist (dringend bedeutet innerhalb von 4 Wochen nach dem akuten Ereignis)
      • Die LV-Ejektionsfraktion beträgt vor der Krankenhausentlassung mindestens 40%.
      • es liegt keine andere disqualifizierende Bedingung vor

    • Wenn keine erfolgreiche Koronarintervention durchgeführt wurde oder eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, kann der Fahrbetrieb erst 4 Wochen nach dem akuten Ereignis wieder aufgenommen werden, sofern keine anderen ausschließenden Bedingungen vorliegen

  • perkutane Koronarintervention (Angioplastie +/-Stent) elektiv
    • der Patient muss mindestens 1/52 Tage lang kein Fahrzeug führen
    • Danach kann das Führen eines Fahrzeugs wieder aufgenommen werden, sofern keine anderen Gründe vorliegen, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
    • Die DVLA muss nicht benachrichtigt werden.

Ärzten wird empfohlen, sich in der Veröffentlichung "At a Glance Guide to the Current Medical Standards of Fitness to Drive" und auf der Website www.dvla.gov.uk.

Referenz:

  1. DVLA (Stand 2024). Leitfaden zu den aktuellen medizinischen Standards für die Fahreignung auf einen Blick.

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Der Inhalt dieses Dokuments dient zu Informationszwecken und ersetzt nicht die Notwendigkeit, bei der Diagnose oder Behandlung von Krankheiten eine professionelle klinische Beurteilung vorzunehmen. Für die Diagnose und Behandlung jeglicher medizinischer Beschwerden sollte ein zugelassener Arzt konsultiert werden.

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