Herz-Kreislauf-Erkrankungen (CVD) und berufliches Fahren
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Anspruch auf Gruppe 2:
- Angina pectoris
- Muss die DVLA benachrichtigen.
- Darf beim Auftreten der Symptome nicht fahren.
- Der Führerschein wird verweigert oder entzogen, wenn die Symptome anhalten (behandelt oder unbehandelt).
- Der Führerschein kann wiedererteilt werden (vorausgesetzt, es liegen keine anderen disqualifizierenden Bedingungen vor), wenn:
- seit mindestens 6 Wochen keine Angina pectoris mehr besteht
- die Anforderungen für Belastungstests oder andere Funktionstests erfüllt werden können
- akutes Koronarsyndrom
- definiert als:
- 1. Instabile Angina pectoris (Symptome in Ruhe mit EKG-Veränderungen)
- 2. Nicht-STEMI (Nicht-ST-Hebungs-Myokardinfarkt) mit mindestens zwei der folgenden Kriterien
- Symptome im Ruhezustand
- Erhöhtes Troponin im Serum
- EKG-Veränderungen
- 3. STEMI (ST-Hebungs-Myokardinfarkt) Symptome mit ST-Hebungen im EKG
- Darf nicht fahren und muss der DVLA gemeldet werden - für alle ACS.
- Der Führerschein wird verweigert oder entzogen.
- Der Führerschein kann nach mindestens 6 Wochen wiedererteilt werden, wenn:
- die Anforderungen für Belastungstests oder andere Funktionstests erfüllt werden können
- die LV-Ejektionsfraktion mindestens 40 % beträgt
- keine andere disqualifizierende Bedingung vorliegt
- definiert als:
- elektiver perkutaner Koronareingriff (Angioplastie +/- Stent)
- Darf nicht Auto fahren und muss die DVLA benachrichtigen
- Der Führerschein wird verweigert oder entzogen.
- Kann nach mindestens 6 Wochen wieder zugelassen werden, wenn:
- die LV-Ejektionsfraktion mindestens 40% beträgt
- die Anforderungen für Belastungstests oder andere Funktionstests erfüllt werden können
- keine andere disqualifizierende Bedingung vorliegt
- CABG
- Darf nicht Auto fahren und muss die DVLA informieren
- Der Führerschein wird verweigert oder entzogen
- Kann nach 3 Monaten wieder zugelassen werden, wenn:
- die LV-Ejektionsfraktion mindestens 40% beträgt
- die Anforderungen für Belastungstests oder andere Funktionstests mindestens 3 Monate postoperativ erfüllt werden können
- keine andere disqualifizierende Bedingung vorliegt
Bitte konsultieren Sie die Agentur für Führerscheine und Fahrzeugzulassung für die aktuellsten Ratschläge.
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