Vorbeugende Maßnahmen gegen die Rhesuskrankheit des Neugeborenen wurden 1970 eingeführt. 500 IE Anti-D-Rh-Gammaglobulin werden jeder Rhesus-negativen, nicht sensibilisierten Frau verabreicht, die ein Rhesus-positives Kind zur Welt bringt, einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, eine Fruchtwasseruntersuchung, eine Chorionzottenbiopsie oder eine externe Schädeldecke vornimmt
- entfernt die fetalen Zellen, bevor sie sensibilisiert werden können.
- Die Verabreichung kann je nach Bedarf durch Messung der optischen Dichte des Fruchtwassers bei 450 nm, der Wellenlänge des durch die Hämolyse erzeugten Gallenpigments, titriert werden.
- Alternativ dazu wird in einigen Zentren eine Nabelschnurpunktion zur Messung des fötalen Hämoglobinspiegels durchgeführt. Durch diese Techniken konnte die Inzidenz der Rhesus-Hämolyse von 0,52 Totgeburten pro 1000 Geburten im Jahr 1968 auf nur 0,16 pro 1000 Geburten im Jahr 1975 gesenkt werden.
Nach der Geburt kann das Neugeborene je nach Schwere der Erkrankung einer Phototherapie, einer Austauschtransfusion oder Medikamenten gegen Herzversagen wie Diuretika unterzogen werden.
Es gibt eine Kontroverse über die Menge des teuren Anti-D-Immunglobulins, die verabreicht werden sollte. Die 500 IE Dosis von U.K. eliminiert nur 4 ml Rh D positive Zellen. Dies reicht für 99,3 % der Risikoschwangerschaften aus. In anderen Teilen Europas werden Dosen von 1.000 bis 1.500 IE von bezahlten Spendern verwendet (1)
Referenz:
- Letsky, E., deSilva, M. (1994). Vorbeugende Rh-Immunisierung. BMJ; 309: 213-214.
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