Die FSRH hat dazu eine Anleitung gegeben (1):
Ausführlichere Anleitung (1):
Wenn die Pilleneinnahme in der ersten Woche versäumt wird (Pillen 1-7) | Wenn die Pillen in der zweiten Woche vergessen werden (Pillen 8-14) | Wenn die Pilleneinnahme in der dritten Woche ausgelassen wird (Pillen 15-21) |
Eine EG sollte in Betracht gezogen werden, wenn in der pillenfreien Zeit oder in der ersten Woche der Pilleneinnahme ungeschützter Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. | Keine Indikation für EG, wenn die Pillen in den vorangegangenen 7 Tagen konsequent und korrekt eingenommen wurden (vorausgesetzt, die Pillen werden danach korrekt eingenommen und zusätzliche Verhütungsmaßnahmen werden angewendet). | UNTERBRECHEN SIE DAS PILLENFREIE INTERVALL, indem Sie die Pillen der aktuellen Packung aufbrauchen (oder alle Placebotabletten wegwerfen) und am nächsten Tag eine neue Packung beginnen. |
Anmerkungen:
Referenz:
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