Im Jahr 2011 änderte sich die BNF-Empfehlung im Einklang mit der Expertenmeinung und empfiehlt nun, dass Anwenderinnen von kombinierten hormonellen Verhütungsmitteln (CHC) bei der Einnahme von nicht enzyminduzierenden Antibiotika keine zusätzliche Verhütungsmethode anwenden müssen.
Frauen sollten über die Bedeutung einer korrekten Verhütungspraxis während der Krankheitsphasen aufgeklärt werden
- Nach neueren Erkenntnissen sind die meisten Breitspektrum-Antibiotika nicht enzyminduzierend und erfordern keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen. Zusätzliche empfängnisverhütende Maßnahmen sind nicht erforderlich, es sei denn, die Antibiotika (und/oder die Krankheit) verursachen Erbrechen oder Durchfall.
Bei Verwendung eines Enzym-induzierenden Antibiotikums - z. B. Rifabutin, Rifampicin - sind zusätzliche empfängnisverhütende Maßnahmen erforderlich, und zwar vier Wochen lang nach Absetzen des Antibiotikums.
Hinweise:
- Verwendung von Antibiotika zur Behandlung von Akne während einer kombinierten hormonellen Empfängnisverhütung:
- Die FSRH-Leitlinie besagt, dass bei Beginn einer längeren antibakteriellen Therapie (wie sie bei der Behandlung von Akne vorkommen kann) keine Indikation für eine zusätzliche Empfängnisverhütung besteht, es sei denn, das Antibiotikum ist ein enzyminduzierendes Antibiotikum.
Referenz:
- FSRH (2019), Clinical Guidance: Drug Interactions with Hormonal Contraception.
Verwandte Seiten
Erstellen Sie ein Konto, um Seitenanmerkungen hinzuzufügen
Fügen Sie dieser Seite Informationen hinzu, die Sie während eines Beratungsgesprächs benötigen, z. B. eine Internetadresse oder eine Telefonnummer. Diese Informationen werden immer angezeigt, wenn Sie diese Seite besuchen