Überweisungskriterien für Kinder mit obstruktiver Schlafapnoe
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Überweisung von Kindern mit obstruktiver Schlafapnoe
Eine Überweisung ist in der Regel bei den folgenden Patienten angezeigt:
- Kinder mit Symptomen anhaltenden Schnarchens und einem der Merkmale einer obstruktiven Schlafapnoe am Tag oder in der Nacht zusammen mit klinischen Anzeichen einer Adenotonsillarhypertrophie
- Kinder mit Merkmalen einer obstruktiven Schlafapnoe (OSA) und einer zugrundeliegenden Erkrankung (z. B. angeborene oder syndromale Probleme)
- fettleibige Kinder mit OSA (1)
Die folgenden Kinder mit Verdacht auf OSA müssen vor der weiteren Behandlung an ein pädiatrisches Atmungsassessment überwiesen werden:
- unklare oder inkonsistente Diagnose der obstruktiven Schlafapnoe
- Alter <2 Jahre
- Gewicht <15 kg
- Down-Syndrom
- Zerebrale Lähmung
- Hypotonie oder neuromuskuläre Störungen
- kraniofaziale Anomalien
- Mukopolysaccharidosen
- Fettleibigkeit (Body-Mass-Index >95. Perzentil für Alter und Geschlecht)
- wichtige Begleiterkrankungen wie angeborene Herzkrankheiten, chronische Lungenkrankheiten
- Restsymptome nach Adenotonsillektomie (1)
Referenz:
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