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Überweisungskriterien für Kinder mit obstruktiver Schlafapnoe

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Autorenteam

Überweisung von Kindern mit obstruktiver Schlafapnoe

Eine Überweisung ist in der Regel bei den folgenden Patienten angezeigt:

  • Kinder mit Symptomen anhaltenden Schnarchens und einem der Merkmale einer obstruktiven Schlafapnoe am Tag oder in der Nacht zusammen mit klinischen Anzeichen einer Adenotonsillarhypertrophie
  • Kinder mit Merkmalen einer obstruktiven Schlafapnoe (OSA) und einer zugrundeliegenden Erkrankung (z. B. angeborene oder syndromale Probleme)
  • fettleibige Kinder mit OSA (1)

Die folgenden Kinder mit Verdacht auf OSA müssen vor der weiteren Behandlung an ein pädiatrisches Atmungsassessment überwiesen werden:

  • unklare oder inkonsistente Diagnose der obstruktiven Schlafapnoe
  • Alter <2 Jahre
  • Gewicht <15 kg
  • Down-Syndrom
  • Zerebrale Lähmung
  • Hypotonie oder neuromuskuläre Störungen
  • kraniofaziale Anomalien
  • Mukopolysaccharidosen
  • Fettleibigkeit (Body-Mass-Index >95. Perzentil für Alter und Geschlecht)
  • wichtige Begleiterkrankungen wie angeborene Herzkrankheiten, chronische Lungenkrankheiten
  • Restsymptome nach Adenotonsillektomie (1)

Referenz:


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