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Kriterien für die Klassifizierung von SLE (systemischer Lupus erythematodes)

Übersetzt aus dem Englischen. Original anzeigen.

Autorenteam

1997 aktualisierte Kriterien des American College of Rheumatology (ACR) für die Klassifizierung von SLE

Eine Person gilt als an SLE erkrankt, wenn mindestens 4 der 11 Kriterien während eines beliebigen Beobachtungszeitraums nacheinander oder gleichzeitig vorliegen.

  • malarer Ausschlag - fixiertes Erythem über den malaren Eminenzen, wobei die Nasolabialfalten tendenziell ausgespart werden
  • diskoider Ausschlag - erythematöse, erhabene Flecken mit anhaftender keratotischer Schuppung und follikulärer Verstopfung; bei älteren Läsionen kann atrophische Narbenbildung auftreten
  • Lichtempfindlichkeit - Hautausschlag als Folge einer ungewöhnlichen Reaktion auf Sonnenlicht, nach Anamnese oder ärztlicher Beobachtung
  • Orale Ulzerationen - orale oder nasopharyngeale Ulzerationen, in der Regel schmerzlos, vom Arzt beobachtet
  • Arthritis - nicht erosiv, mit Beteiligung von zwei oder mehr peripheren Gelenken, gekennzeichnet durch Schmerzempfindlichkeit, Schwellung oder Erguss
  • Serositis
    • Rippenfellentzündung - überzeugende Anamnese von Rippenfellschmerzen oder Reiben, die vom Arzt gehört wurden, oder Nachweis eines Pleuraergusses
    • Perikarditis - Dokumentation im Elektrokardiogramm, Reiben oder Nachweis eines Perikardergusses
  • Nierenfunktionsstörung
    • Anhaltende Proteinurie: mehr als 0,5 g pro Tag oder mehr als 3+, wenn keine Quantifizierung durchgeführt wurde
    • zelluläre Abdrücke: können rote Blutkörperchen, Hämoglobin, granulär, tubulär oder gemischt sein
  • Neurologische Störung
    • Krampfanfälle: bei Fehlen von auslösenden Drogen oder bekannten Stoffwechselstörungen (z. B. Urämie, Ketoazidose, Elektrolytungleichgewicht)
    • Psychose: ohne schädigende Drogen oder bekannte Stoffwechselstörungen (z. B. Urämie, Ketoazidose, Elektrolytstörung)
  • Hämatologische Störung
    • hämolytische Anämie: mit Retikulozytose
    • Leukopenie: Lymphozytenzahl von weniger als 4.000 pro µL (4 × 109 pro L) bei zwei oder mehr Gelegenheiten
    • Lymphopenie: Lymphozytenzahl von weniger als 1.500 pro µl (1,5 × 109 pro l) bei zwei oder mehr Gelegenheiten
    • Thrombozytopenie: Thrombozytenzahl von weniger als 100 × 103 pro µl (100 × 109 pro L) bei Abwesenheit von schädigenden Arzneimitteln
  • immunologische Störung
    • a) Anti-DNA-Antikörper
    • b) Anti-Sm-Antikörper
    • c) Anti-Phospholipid-Antikörper
  • anti-nukleare Antikörper - Ausschluss medikamentöser Ursachen (1,2)

Referenz:


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