Kontakt mit eingeführten Tieren:
- Quarantänestationen und Zoos
- Forschungs- und Akklimatisierungszentren, in denen Primaten und andere eingeführte Tiere untergebracht sind
- Häfen, z. B. Zoll- und Verbrauchssteuerbeamte
- Beauftragte für den Transport eingeführter Tiere
- vetinäres und technisches Personal in Ministerien
- Inspektoren der lokalen Behörden
Andere tollwutgefährdete Personen:
- Arbeitnehmer in enzootischen Gebieten im Ausland, die einem beruflichen Risiko ausgesetzt sind, z. B. Veterinärmediziner und Zoologen
- Reisende und Einwohner in enzootischen Gebieten, in denen ein ungewöhnliches Infektionsrisiko besteht oder die in abgelegene Gebiete reisen, in denen eine medizinische Behandlung möglicherweise nicht sofort verfügbar ist
- medizinisches Personal, das Tollwutpatienten betreuen könnte
- Labormitarbeiter, die mit dem Virus umgehen
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