Derzeit gibt es im Vereinigten Königreich einen Impfstoff. Der Impfstoff ist inaktiviert und enthält keine lebenden Organismen, kann also die Krankheit, gegen die er schützt, nicht auslösen (1)
- IXIARO
- im Vereinigten Königreich für Personen ab zwei Monaten zugelassen
- ein inaktivierter Impfstoff, der in Vero-Zellen hergestellt und an ein Adjuvans aus Aluminiumhydroxid adsorbiert wird, um seine Immunogenität zu beweisen
- erhältlich als 0,5-ml-Suspension in einer vorgefüllten Spritze (Typ-1-Glas) mit Kolbenstopfen (Chlorbutylelastomer).
- Verabreichung durch intramuskuläre Injektion
- bei Personen, die an einer Blutungsstörung leiden, sollte IXIARO jedoch durch eine tiefe subkutane Injektion verabreicht werden, um das Risiko von Blutungen zu verringern
- kann zur gleichen Zeit wie andere Reise- oder Routineimpfstoffe verabreicht werden
- die Impfstoffe sollten an einer anderen Stelle verabreicht werden, vorzugsweise an einer anderen Extremität
- bei Verabreichung in dieselbe Extremität sollten die Impfstoffe in einem Abstand von mindestens 2,5 cm verabreicht werden
- als Vorsichtsmaßnahme sollte die Verabreichung während der Schwangerschaft oder Stillzeit vermieden werden
- Als Vorsichtsmaßnahme sollte die Verabreichung von IXIARO während der Schwangerschaft oder Stillzeit vermieden werden.
- Reisende und ihre medizinischen Berater müssen jedoch eine Risikoabwägung zwischen den theoretischen Risiken der JE-Impfung in der Schwangerschaft und dem potenziellen Risiko, sich mit JE zu infizieren, vornehmen
- Fehlgeburten wurden mit einer Infektion mit dem JE-Virus in Verbindung gebracht, wenn diese in den ersten beiden Trimestern der Schwangerschaft erworben wurde.
Dosierung und Zeitplan der JE-Impfstoffe sind wie folgt:
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Kinder im Alter von zwei Monaten bis unter 36 Monaten | Erste Dosis von 0,25 ml an Tag 0 Zweite Dosis von 0,25 ml 28 Tage nach der ersten Dosis |
Kinder im Alter von 3 Jahren und darüber und Erwachsene | Erste Dosis von 0,5 ml am Tag 0 Zweite Dosis von 0,5 ml 28 Tage nach der ersten Dosis |
Ein Schnellschema, das an den Tagen 0 und 7 verabreicht wird, ist auch für Erwachsene im Alter von 18 bis 64 Jahren zugelassen. Die Antikörperreaktionen sind denen des Standardimpfschemas nicht unterlegen (1)
Für Kinder (ab einem Alter von zwei Monaten) und Erwachsene ab 65 Jahren
- Obwohl der Schnellimpfplan aufgrund fehlender Daten nicht für diese Altersgruppen zugelassen ist, kann er verwendet werden, wenn die Zeit für die Durchführung des Standardimpfplans vor der Reise wirklich nicht ausreicht.
- Es gibt keine Daten, die darauf hindeuten, dass das Schnellprogramm für diese Reisenden schädlich wäre.
Eine Auffrischungsdosis (dritte Dosis) sollte verabreicht werden
- innerhalb des zweiten Jahres (d. h. 12-24 Monate) nach der Grundimmunisierung mit zwei Dosen und vor einer möglichen Exposition gegenüber dem Japanischen Enzephalitis-Virus.
- 12 Monate nach der Grundimmunisierung bei Personen, die einem ständigen Risiko ausgesetzt sind, sich mit JE zu infizieren, z. B. Laborpersonal und Langzeitreisende, die sich voraussichtlich für längere Zeit in JE-Endemiegebieten aufhalten (1)
Für Reisende:
- Die JE-Impfung wird für Personen empfohlen, die sich in einem Gebiet aufhalten, in dem JE endemisch oder epidemisch ist
- Reisende nach Süd- und Südostasien und in den Fernen Osten sollten geimpft werden, wenn sie sich während der Übertragungssaison einen Monat oder länger in endemischen Gebieten aufhalten, insbesondere wenn die Reise durch ländliche Gebiete führt.
- andere Reisende mit kürzerer Expositionsdauer sollten geimpft werden, wenn das Risiko als ausreichend angesehen wird, z. B. sollten Reisende, die sich für kurze Zeit in Reisfeldern (wo der Mückenvektor brütet) oder in der Nähe von Schweinezuchtbetrieben (einem Reservoirwirt für das Virus) aufhalten, für eine Impfung in Betracht gezogen werden (1)
Überprüfen Sie die aktuellen Angaben im Grünen Buch, bevor Sie eine JE-Impfung verschreiben/verabreichen.
Prüfen Sie die Zusammenfassung der Produktmerkmale (SPC), bevor Sie einen JE-Impfstoff verordnen/verabreichen.
Referenz: